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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse
zwischen Stefan Pagel (nachfolgend DJ-Pummi genannt) und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag

Verträge zwischen DJ-Pummi und dem Kunden entstehen durch

• die Annahme eines schriftlichen Angebots
• schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail)

Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie für beide Seiten keine Mehrkosten verursachen.

3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung

Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage

4. Ausnahmen

Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so entfallen die Ausfallkosten.
Ein Rücktritt von DJ-Pummi ist möglich:

• technisch bedingte Ausfälle 
• Krankheit
• Unfall
• Tod

In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird DJ-Pummi versuchen, für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich  DJ-Pummi zur Kenntnis zu geben.

5. Haftung

Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von DJ Pummi der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ Pummi, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern DJ-Pummi durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist die Disco berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.

6. Zahlungen

Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor / während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist der Discjockey berechtigt, bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters / Auftraggeber das Programm sofort abzubrechen. Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von DJ Pummi möglich. Die Kontodaten werden dem Veranstalter im Vertrag gesondert genannt.

7. GEMA-Gebühren

Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

8. Allgemeines

Die Disco ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird DJ Pummi bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht. Die Mindestauftrittsdauer beträgt mindestens 4 Stunden. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet).

Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 60.- € berechnet. Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. DJ-Pummi ist dann berechtigt, das Programm zu beenden. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten. Für das Party-Team (evtl auch 2 Personen) sind Speisen und Getränke vom Veranstalter kostenlos zu stellen.

9. Sonstige Bestimmungen

DJ Pummi überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungs-ankündigungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den Künstlernamen ‚DJ Pummi & Mobildisco’ zu veröffentlichen. Es ist dem DJ Pummi ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen. Die Nennung des bürgerlichen Namens oder gar die Nennung der Privatanschrift von DJ Pummi auf Veröffentlichungen hat zu unterbleiben. DJ Pummi ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor / während / oder nach einer Veranstaltung in einer ihn frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung v. Visitenkarten) zur Kundenneugewinnung zu machen. Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von DJ Pummi veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht an DJ Pummi wieder von der Webseite entfernt werden. Es besteht auch kein Anspruch auf Aufnahme in der Referenzliste auf der Webseite von DJ Pummi. Die Auswahl behält sich DJ Pummi selber vor.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

11. Erfüllung und Gerichtsstandort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ Pummi und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Berlin vereinbart.